Zollabwicklung
Zollabwicklung
AGB
1. Die angegebenen Pauschalfrachten verstehen sich ohne MwSt, inklusive Mauten und sonstiger Nebenkosten (so nicht ausdrücklich anders angeboten).
2. Sonderkosten, Stehzeiten, Zollgebühren etc. sind gesondert zu vergüten.
3. Als Zahlungsziel gelten 14 Tage ab Rechnungsdatum.
4. Die Zurverfügungstellung von CMR, Lieferscheinen etc. ist gesondert schriftlich zu beauftragen und von uns gegenzubestätigen.
Auch Kopien von Transportdokumenten gelten als ausreichend. Alternativabliefernachweise, welche die ordnungsgemäße Ablieferung der Ware nachweisen gelten als zulässig und ausreichend.
5. Die Weitergabe des Transportauftrages an Dritte gilt ausdrücklich als zulässig, so dies nicht schriftlich und von uns gegenbestätigt abweichend vereinbart wurde.
6. Für Beladung/Entladung und Verzollung in der Türkei und GUS gelten 24 Stunden und für die Beladung/Entladung in Europa gelten 24 Stunden standgeldfrei als vereinbart. Bei darüberhinausgehenden Stehzeiten verrechnen wir pro angefangenen 24 Stunden € 420,00. Die Ankunft wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
7. So nicht anders schriftlich vereinbart und von uns gegenbestätigt, fällt die Be- und Entladung bzw . transportsichere Verladung und Ladungssicherung nicht in unsere Haftungssphäre. Stückzahlmäßige Übernahme, Kontrolle von Verpackung und Gewicht gilt als ausgeschlossen. Beim Transport mit offenen Fahrzeugen gelten Beschädigungen, die durch die Natur des Transportmittels entstehen können (Steinschlag, Hagel etc), als nicht in unsere Haftungssphäre fallend.
8. Bei Stückguttransport von Gefahrengütern (ADR) haftet der Auftraggeber für die ordnungsgemäße Deklaration auf den Frachtdokumenten, die ordnungsgemäße Bezettelung der Ladung und für die Mitgabe der erforderlichen Transportdokumente.
9. Das speditionelle Zurückbehaltungsrecht der BEELOG Transport und Logistik GmbH auch für inkonnexe Forderungen gilt ausdrücklich als zulässig, wie auch die Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte gilt.
10. Der Vermerk am CMR hinsichtlich Wertdeklaration bzw. besonderes Interesse an der Lieferung alleine gilt nicht als ausreichend; vielmehr sind insbesondere solche Sonderhaftungen schriftlich zu vereinbaren.
11. Europalettentausch, DD Tausch, E2 Kistentausch, H1-Palettentausch, Hakentausch etc. gelten als schriftlich vereinbarungspflichtig.
12. Wir widersprechen ausdrücklich allen von den gegenständlichen Bedingungen abweichenden AGB ́s bzw. Geschäftsbedingungen. Es gelten die die CMR iVm AÖSP in der jeweils gültigen Fassung sowie die gegenständlichen Transportbedingungen als vereinbart. Ein Widerspruch gegen unsere Transportbedingungen entfaltet keine rechtliche Wirkung, so dies nicht ausdrücklich schriftlich von uns akzeptiert wurde. Die Übernahme der Ladung impliziert keine konkludente Zustimmung zu abweichenden Transportbedingungen.
13. Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand Wien als vereinbart.
14. Sollten Teile dieser AGB ́s rechtsunwirksam sein, so berührt dies nicht deren Restbestand.
15. Lade -und Entlade Tage sind nur voraussichtliche Angaben, es werden keine fixen Tage von uns bestätigt.
16. Wenn der Auftrag am Ladetag storniert wird, werden 100 % der Frachtkosten in Rechnung gestellt.